Meine Nummer 1 Gratis Versand ab 120 EUR * Deutschland
Sprache und Shop wählen

MODSTER Reflektor Rückstrahler Set für e-Scooter/ e Bike zum Nachrüsten ECE 104

9,99 €*

% 12,90 €* (22.56% gespart)
Produktnummer: 266482
Lagernd sofort lieferbar
Auswahl aufheben
{{ Math.round(store.extensions.neti_store_pickup_distance.distance * 100) / 100 }} {{ store.extensions.neti_store_pickup_distance.unit }}
{{ store.label }}
{{ store.street }} {{ store.streetNumber }}
{{ store.zipCode }} {{ store.city }}
Öffnungszeiten:
Schweighofer
meine
Nummer1
Sale
New
MODSTER Reflektor Rückstrahler Set für e-Scooter/ e Bike zum Nachrüsten ECE 104

9,99 €*

% 12,90 €* (22.56% gespart)
e Scooter und e Bikes unterliegen in Österreich der österreichischen Fahrradverordnung, welche das ausnahmslose Anbringen einer passiven Beleuchtung (Reflektoren nach ECE 104) vorsieht und verlangt.


Aufkleberset aus ECE 104 Class E zugelassener, hochreflektierender Reflektorfolie, um Ihren E-Scooter konform der STVO für Österreich auszustatten

Jedes Set enthält:

je 2 große, rechteckige Aufkleber in weiß, rot und gelb
je 2 kleine, rechteckige Aufkleber in weiß, rot und gelb
Je 2 rund Aufkleber in weiß, rot und gelb

Unsere Aufkleber sind speziell zugeschnitten, mit abgerundeten Ecken und weisen folgende Abmessungen/Fläche auf:

rechteckig groß 100x20mm, 20cm2
rechteckig klein 50x20mm, 10cm2
kreisförmig: Durchmesser 50mm, 20cm2


Bitte beachten Sie:

E-Scooter und E-Bikes unterliegen in Österreich der österreichischen Fahrradverordnung, welche uneingeschränkt das Aufbringen einer passiven Beleuchtung (Reflektoren nach ECE 104) vorsieht und verlangt.

Diese sieht vor, dass nach vorne (weiß) , seitlich (gelb) und nach hinten (rot) entsprechende Rückstrahler aufgebracht sein müssen, wenn das Fahrzeug im öffentlichen Verkehr bewegt wird.

Die Reflektoren müssen jeweils eine Fläche von 20cm2 aufweisen.

nach vorne weiß, 20cm²
nach hinten rot, 20cm²
zur Seite gelb, 20cm²



Für die Konformitäten anderer Staaten infomieren Sie sich bitte bei den für diese Länder zuständigen Behörden!